Die Baubewilligung ist rechtskräftig

Es freut uns sehr Ihnen mitzuteilen, dass keine Rekurse gegen den Bauentscheid eingegangen sind und die Baubewilligung rechtskräftig ist. Der Baustart wird voraussichtlich nach der Sommerpause stattfinden.

Wann kann man Genossenschafterin/Genossenschafter werden?

Die Geschäftsstelle bereitet die Dokumente vor, damit GenossenschafterInnen aufgenommen werden können. Das Vorgehen wird an einer Informationsveranstaltung nach dem Baustart vorgestellt.

Kann ich bereits eine Wohnung reservieren?

Die Auswahlkriterien für die verschiedenen Wohnungstypen werden gemäss den Belegungsvorschriften im Vorstand festgelegt, so dass nach dem Baustart an einer Informationsveranstaltung das Vorgehen vorgestellt werden kann.

Gewerberäume

Eine Dokumentation ist in Bearbeitung und die Visualisierungen werden bald vorliegen, so dass ein Newsletter verschickt werden kann.

Der Vorstand der Gurzelenplus und die Baukommission werden weiter informieren und danken Ihnen für das Interesse am Bauprojekt.

Vorstand Gurzelenplus