Der Stadtrat hat das Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus genehmigt.

Mit dem Reglement werden die zwei Gemeindeinitiativen für mehr bezahlbaren Wohnraum umgesetzt. Die Initiativen verlangen, dass bis 2035 20 Prozent der Wohnungen auf Stadtgebiet gemeinnützigen Wohnbauträgern gehören, und dass auf dem Gurzelen-Areal mindestens die Hälfte der zu bauenden Bruttogeschossfläche gemeinnützigen Wohnbauträgern zur Verfügung stehen soll.

Auszug aus dem Reglement:

Art. 4 Fördermassnahmen
Im Gebiet «Gurzelen» gibt die Stadt die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke Nr. 3826, 3898, 7978 und 8126, gemessen an der Bruttogeschossfläche, mindestens zur Hälfte im Baurecht oder, in begründeten Fällen, zu Eigentum an gemeinnützige Wohnbauträger ab.

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